Das müssen Sie nach dem Kauf beachten
EU-Neuwagen bestellt? So geht’s weiter!
Wenn Sie Ihr neues EU-Fahrzeug bei internetauto24.de konfiguriert, ausgewählt und bestellt haben, heißt es zunächst einmal noch kurz warten, bis Sie Ihren neuen Traumwagen endlich live und in Farbe bei uns vor Ort sehen. Um sich bis dahin perfekt vorzubereiten und zu wissen, auf was Sie achten müssen und was nach Ihrer Bestellung bis zur endgültigen Übergabe passiert, haben wir Ihnen in unserer Broschüre alles Wissenswerte rund um Ihren Autokauf bei interntauto24.de zusammengestellt. Einfach als PDF auf Ihren Rechner downloaden und informieren. Die Broschüre wird Ihnen aber auch mit den Fahrzeugpaieren zusammen zugesandt. Bei allen weiteren Fragen sind wir nur einen Anruf oder eine Mail weit entfernt.
Laden Sie sich hier Ihre to-Do-Liste für Ihr neues Auto herunter - was müssen Sie tun und was beachten.
Das müssen Sie nach dem Kauf beachten
Nachfrage bei der Zulassungsstelle
Alle zulassungsrelevanten Fahrzeugpapiere, mit denen Sie Ihr Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsbehörde anmelden können, liegen Ihnen nun vor. Aufgrund der unterschiedlichen Auslegung der Zulassungsverordnung, kann Ihre Zulassungsstelle unter Umständen eine sogenannte Fahrgestellnummerüberprüfung verlangen. Bitte fragen Sie vorab bei Ihrer Zulassungsstelle nach, ob dies der Fall ist. Wenn ja, müssen Sie das Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen bei uns abholen und anschließend bei Ihrer Zulassungsstelle vorführen, bzw. das Fahrzeug zur Anmeldung mitnehmen.*
*In diesem Fall beachten Sie bitte Punkt 2 Kurzzeitkennzeichen
Bei der Anfrage zur Anmeldung Ihres Fahrzeuges, machen Sie bitte der Zulassungsstelle gegenüber folgende Angaben:
- Sie möchten ein Fahrzeug aus der EU neu zulassen.
- Es wurde noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief) erstellt.
- Sie importieren das Fahrzeug nicht selbst, sondern kaufen es in Deutschland bei einem deutschen Händler/ Importeur.
Folgende Unterlagen zur Zulassung können Sie vorlegen:
- Originalrechnung des deutschen Händlers/ Importeurs mit ausgewiesener MwSt.
- Original CoC (Certifi cate of Conformity)
- Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke des Händlers.
- Übereinstimmungserklärung des Händlers zur Fahrgestellnummer.
Kurzzeitkennzeichein
Falls Ihre Zulassungsstelle eine Fahrgestellnummerüberprüfung verlangt, benötigen Sie zur Abholung ein sogenanntes Kurzzeitkennzeichen, das Sie bei der gleichen Zulassungsbehörde erhalten, bei der Sie Ihr Fahrzeug später auch anmelden werden.
Für ein Kurzzeitkennzeichen werden im Wesentlichen die gleichen Unterlagen wie für eine reguläre Zulassung verlangt. Lediglich die EVB-Nummer (Elektronische Versicherungsbestätigung) ist eine andere, als für eine dauerhafte Zulassung. Die EVB-Nr. für eine reguläre Zulassung ist nicht für ein Kurzzeitkennzeichen gültig! Fragen Sie hierzu bitte Ihre Versicherungsgesellschaft.
Bitte beachten Sie, dass die Kurzzeitkennzeichen ab dem Tag der Ausstellung exakt 5 Tage gültig sind. Es ist nicht möglich, das Kennzeichen im Voraus zu beantragen. Planen Sie also die Beschaffung des Kurzzeitkennzeichens passend zu Abholdatum und Reisezeit.
Für ein Kurzeitkennzeichen benötigen Sie:
- Ausweis und EC-Karte
- EVB-Nr. (speziell für Kurzzeitkennzeichen)
- CoC und unsere Originalrechnung
- Bankverbindung (IBAN & BIC)
- Vollmacht bei Zulassung durch Dritte
Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde.
Zulassung
Ist bei Ihrer Zulassungsstelle keine Fahrzeugvorführung erforderlich, können Sie mit den beiliegenden Dokumenten Ihr Fahrzeug direkt bei Ihrer Zulassungsbehörde anmelden. Für die Zulassung benötigen Sie Ihren Personalausweis, EC Karte (als Kontonachweis für den KFZ-Steuereinzug), die EVB-Nr. (Elektronische Versicherungsbestätigung) sowie Ihre Bankdaten IBAN & BIC. Möchten Sie eine dritte Person mit der Zulassung beauftragen, benötigt diese eine Vollmacht. Vollmachtvorlagen stehen in der Regel auf den Webseiten der Zulassungsstellen zum Download bereit.
Für die Zulassung benötigen Sie:
- Ausweis und EC-Karte
- EVB-Nr.
- Alle Papiere und Unterlagen, die Sie von uns bekommen haben. Bitte mit zur Zulassungsstelle nehmen und auf Verlangen vorlegen.
- Bankverbindung (IBAN & BIC).
- Vollmacht bei Zulassung durch Dritte
- Falls eine Fahrgestellnummerüberprüfung erforderlich ist (siehe Punkt 1 Nachfrage bei der Zulassungsstelle) Fahrzeug mit zur Zulassungsstelle nehmen.
- Die Anmeldekosten belaufen sich je nach Zulassungsstelle auf etwa 70 bis 100 €.
Anreise
Ihre Anreise zu uns können Sie mit der Bahn oder per Mietwagen/PKW gestalten.
Bahn
- Ihr Zielbahnhof ist WITTLICH HBF.
- Bitte geben Sie uns Ihre Ankunftszeit an, damit unser Shuttle-Service Sie vom Bahnhof abholen kann. Weitere Informationen fi nden Sie auch auf unserer Internetseite.
Mietwagen/PKW
Möchten Sie per Mietwagen anreisen, empfehlen wir EUROPCAR. Die nächste Mietwagenstation befi ndet sich in 54516 Wittlich, Justus-von-Liebig-Str. 2, wo wir sie auf Wunsch auch gerne abholen. Wir bringen das Fahrzeug für Sie zurück zu EUROPCAR. Aus organisatorischen Gründen ist dieser Service nur an Wochentagen (Mo.-Fr.) möglich!
Zieleingabe im Navigationssystem zu unseren Verkaufsräumen:
54486 Mülheim (Mosel/Rheinland-Pfalz) Industriestraße 36
Fahrzeug-Abholug
Ihr Fahrzeugabholungstermin wurde von uns sorgfältig geplant, damit wir genügend Zeit für Sie haben. Dennoch kann es aufgrund der unterschiedlichen Anreisearten und Strecken unserer Kunden zu Überschneidungen bei den Fahrzeugübergaben kommen. Sollte es aus diesem Grund einmal zu einer kurzen Wartezeit kommen, bitten wir um Ihr Verständnis. Unsere Mitarbeiter versorgen Sie und Ihre Begleitpersonen in dieser Zeit gerne mit einem Kaffee oder anderen Getränken.
Am Tag der Fahrzeugübergabe haben wir alles für Sie vorbereitet, damit Sie mit Ihrem neuen Fahrzeug direkt starten können.
- Das Fahrzeug ist neuwagenaufbereitet.
- Technische Einstellungen wurden von uns bereits vorgenommen.
- Die werkseitige Übergabeinspektion wurde durchgeführt.
- Ihre Fahrzeugpapiere (Bordmappe etc.) liegen bereit.
Um bei der Fahrzeugübergabe unnötige Verzögerung zu vermeiden, bitten wir Sie zum Abholtermin mitzubringen:
- Kennzeichen (Sondergrößen bitte vorher angeben).
- Zulassungsbescheinigung Teil I (KFZ-Schein).
- Originalrechnung.
- Bei Überweisung vor Ort bei uns, bitte TAN-Generator o.ä. nicht vergessen.
- Bitte lesen Sie hierzu auch Punkt 6 Bezahlung.
Zahlung
Zur Begleichung des Rechnungsbetrages haben Sie bei uns vor Ort folgende Möglichkeiten:
- Barzahlung (Bitte vorher ankündigen).
- Banküberweisung vorab – bitte denken Sie an eine Überweisungsbestätigung, die den Vermerk „unwiderruflich“ aufweist.
- Online-Überweisung hier bei uns vor Ort.
- Finanzierung/Leasing.
- Eine Zahlung per Kredit- oder EC-Karte ist leider nicht möglich.
Hinweis zur Online-Überweisung
Möchten Sie eine Online-Überweisung bei uns vor Ort tätigen, fragen Sie bitte vorab Ihre Bank, ob ein Überweisungs-Tageslimit für Ihr Konto besteht. Falls ja, muss für den Tag der Fahrzeugabholung das Überweisungslimit angepasst werden.
Falls Sie eine Finanzierung/Leasing bei unseren Partnerbanken oder einer Bank Ihrer Wahl vereinbart haben, benötigen Sie:
- Anzahlungsbetrag – falls vereinbart.
- Den Darlehensvertrag oder Leasingvertrag sowie eine Kopie der letzten 3 Gehaltsabrechnungen – sofern noch nicht vorab zugesandt.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (KFZ-Brief). Der KFZ-Brief wird bei der Bank als Sicherheit hinterlegt.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme Fahrt!
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung